Inventur - Hinweise zum Inventurablauf

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Das Handelsrecht erlaubt die Durchführung der Inventur zu einem Stichtag oder als permanente Inventur. Bei der permanenten Inventur muss jeder Lagerort mindestens einmal im laufenden Geschäftsjahr geprüft werden.

Bitte stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ab, nach welcher Methode Sie vorgehen wollen und ob seinerseits besondere Anforderungen an die Inventur gestellt werden.