Inventur - Hinweise zum Inventurablauf
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Allgemeines:
Das Handelsrecht erlaubt die Durchführung der Inventur zu einem Stichtag oder als permanente Inventur.
Bei der permanenten Inventur muss jeder Lagerort mindestens einmal im laufenden Geschäftsjahr geprüft werden.
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ab, nach welcher Methode Sie vorgehen wollen und ob seinerseits besondere Anforderungen an die Inventur gestellt werden.
Während der Inventur muss der Bereich, in dem gerade die Inventur läuft für den Zugriff durch Mitarbeiter gesperrt werden bis die Inventurdifferenzen bearbeitet sind.
Wird aus diesem Bereich ein Teil verkauft oder aus anderen Gründen entnommen, so muss dies mit dem Inventurverantwortlichen abgestimmt werden.
Inventurerfassung:
Zur Inventur werden je Lagerort alle Teile gescannt.
Der Scanner wird dazu im Inventurmodus genutzt. Als erstes wird der Lagerort erfasst, dann alle an diesem Lagerort befindlichen Teile.
Der Vorgang kann nacheinander mit beliebig vielen Lagerorten durchgeführt werden.
Es empfiehlt sich den Scanner regelmäßig auszulesen, um die erfassten Daten zu sichern.
Die Aufgabe desjenigen, der die Inventurerfassung durchführt ist lediglich die sorgfältige Erfassung der Daten.