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'''3. Erweiterung U2D-894 - Gelangensbestätigung in der RecyclerEdition'''
'''3. Erweiterung U2D-894 - Gelangensbestätigung in der RecyclerEdition'''
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Bei einer eigentlich steuerfreien Lieferung ins EU-Ausland kann der Verkäufer den Steuerbetrag als Kaution einbehalten und erst dann an den Kunden zurückzahlen, wenn er eine Bestätigung über die Auslieferung der Ware erhalten hat ("Gelangensbestätigung").<br/>
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Bei einer eigentlich steuerfreien Lieferung ins EU-Ausland nach §6a UStG kann der Verkäufer den Steuerbetrag als Kaution einbehalten und erst dann an den Kunden zurückzahlen, wenn er eine Bestätigung über die Auslieferung der Ware erhalten hat ("Gelangensbestätigung").<br/>
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Ob eine Gelangensbestätigung erforderlich ist, kann in der Adressverwaltung gepflegt und im Warenkorb individuell geändert werden. Bei einem Kunden mit Steuernummer und einer Lieferadresse im EU-Ausland wird dann keine Netto-Rechnung nach §6a UStG erstellt, sondern eine Brutto-Rechnung mit einem Hinweis auf die Gelangensbestätigung.
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Ob eine Gelangensbestätigung erforderlich ist, kann in der Adressverwaltung gepflegt und im Warenkorb individuell geändert werden. Bei angeforderter Gelangensbestätigung wird dann keine Netto-Rechnung nach §6a UStG erstellt, sondern eine Brutto-Rechnung mit einem Hinweis auf die Gelangensbestätigung.

Version vom 08:26, 31. Jul. 2018

1. Erweiterung U2D-745 - Menüeintrag Demontage bei entsorgten Fahrzeugen

Die Demontage kann jetzt auch für entsorgte Fahrzeuge aufgerufen werden, wenn die Mandanteinstellung "recycle.vehicle.disposed.allowdisassembly" den Wert "true" hat.

2. Erweiterung U2D-892 - Bundles-/Produktsets-Suche: Filter (offen/verkauft) und Paging

Bei der Suche nach Bundles oder Produktsets gibt es jetzt einen Filter für den Status (offen/verkauft) und eine seitenweise Darstellung des Suchergebnisses (Paging).

3. Erweiterung U2D-894 - Gelangensbestätigung in der RecyclerEdition

Bei einer eigentlich steuerfreien Lieferung ins EU-Ausland nach §6a UStG kann der Verkäufer den Steuerbetrag als Kaution einbehalten und erst dann an den Kunden zurückzahlen, wenn er eine Bestätigung über die Auslieferung der Ware erhalten hat ("Gelangensbestätigung").
Ob eine Gelangensbestätigung erforderlich ist, kann in der Adressverwaltung gepflegt und im Warenkorb individuell geändert werden. Bei angeforderter Gelangensbestätigung wird dann keine Netto-Rechnung nach §6a UStG erstellt, sondern eine Brutto-Rechnung mit einem Hinweis auf die Gelangensbestätigung.

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